Der mögliche Weg

Jeder Schritt wird erklärt, bevor er ansteht.

Nicht jedes Verfahren verläuft gleich und nicht jede Phase tritt ein. Sie erfahren, was typischerweise geschieht, wer welche Aufgabe übernimmt und welche Entscheidungen anstehen können.

  1. 01

    Orientierung und Vorbereitung

    In einem ersten Gespräch werden Ihre Fragen, Ihre aktuelle Situation und mögliche nächste Schritte geordnet. Sie entscheiden, was Sie besprechen möchten.

    Persönlicher Beistand: Timo Torz erläutert Abläufe und begleitet die Orientierung im rechtlich zulässigen Rahmen. Für individuelle anwaltliche Beratung wird die Kanzleistruktur eingebunden.

  2. 02

    Aussage und Anzeige vorbereiten

    Eine Anzeige und die erste Aussage können sorgfältig vorbereitet werden. Dabei geht es um Verständlichkeit und Vollständigkeit, nicht um ein einstudiertes Geschehen.

    Anwaltliches Team: Erforderliche rechtliche Schritte und deren Zurechnung werden vorab geklärt.

  3. 03

    Begleitung zur Polizei

    Timo Torz kann Sie als persönlicher Beistand zur Vernehmung begleiten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Er erklärt, was Sie erwartet, und unterstützt während des Termins.

  4. 04

    Ermittlungsverfahren

    Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Sachverhalt. Weitere Vernehmungen oder Ermittlungsmaßnahmen können folgen.

    Aufgabenteilung: Der persönliche Beistand hält Abläufe verständlich. Akteneinsicht, förmliche Anträge und anwaltliche Korrespondenz übernimmt die eingebundene zugelassene Rechtsanwältin oder der eingebundene Rechtsanwalt.

  5. 05

    Zwischenverfahren

    Nach einer Anklage prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Das Team erläutert die Entscheidung und mögliche nächste Schritte.

  6. 06

    Hauptverhandlung

    Kommt es zur Hauptverhandlung, werden Aussage, Schutzmöglichkeiten und Ablauf vorbereitet. Timo Torz kann persönlich als Beistand begleiten; die förmliche anwaltliche Vertretung übernimmt die zugelassene anwaltliche Person.

  7. +

    Flankierendes Netzwerk

    Bei Bedarf können psychosoziale Prozessbegleitung, Opferhilfe, Psychologie oder spezialisierte arbeitsrechtliche Unterstützung hinzukommen. Niemand muss alles bei einer Person suchen.

Keine Ergebnisversprechen

Eine sorgfältige Begleitung kann Orientierung geben und Rechte sichern. Sie kann weder einen bestimmten Verlauf noch eine Anklage oder Verurteilung garantieren.